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   BVerwG, 29.06.1960 - V C 185.59   

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BVerwG, 29.06.1960 - V C 185.59 (https://dejure.org/1960,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1960 - V C 185.59 (https://dejure.org/1960,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1960 - V C 185.59 (https://dejure.org/1960,1053)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.07.1957 - V C 305.56

    Auslegung des Begriffs "kriegsgefangen" i.S.d. § 1 Abs. 1 Heimkehrergesetz (HkG)

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 185.59
    In seinemUrteil vom 8. Juli 1957 - BVerwG V C 305.56 - [BVerwGE 5, 186] und fortan in ständiger Rechtsprechung hat es ausgesprochen, daß für die Frage, ob jemand Kriegsgefangener im Sinne des Gesetzes ist, es lediglich auf den Grund der Festnahme, nicht aber auf den Grund der weiteren Festhaltung ankomme.
  • BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1960 - V C 185.59
    Legt man diese Rechtsauffassung dem vorliegenden Fall zugrunde, so ist der Kläger, der nach den tatsächlichen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts wegen militärähnlichen Dienstes gefangengenommen worden ist, bis zu seiner Entlassung Kriegsgefangener im Sinne des Gesetzes geblieben; denn die Kriegsgefangenschaft endet - außer bei gelungener Flucht - nur durch Freilassung und Heimschaffung (Urteil vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 184.59

    Rechtsmittel

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten (Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59, BVerwG V C 185.59 - und vom 28. September 1960 - BVerwG V C 158.59 -).
  • BVerwG, 14.06.1961 - V C 83.59

    Rechtsmittel

    Ein Wechsel des Festhaltegrundes ist für die Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich, so daß der Übergabe an eine andere ausländische Gewahrsamsmacht und einer etwaigen Strafverfolgung in aller Regel keine Bedeutung zukommt (Urteile vom 8. Juli 1957 [BVerwGE 5, 186], vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59, BVerwG V C 59.58 [NJW 1960, 2208] - undvom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 186.59 -).
  • BVerwG, 24.01.1962 - V C 18.60

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat nach nochmaliger Prüfung seiner Rechtsprechung in den Urteilenvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59 - und in dem zu dem ähnlichen Begriff des Kriegsgefangenen im Heimkehrerrecht ergangenen Urteil vom gleichen Tage - BVerwG V C 59.58 - [NJW 1960, 2208; DÖV 1961, 191] keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.
  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 25.60

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat nach nochmaliger Prüfung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 185.59 - und in dem zu dem ähnlichen Begriff des Kriegsgefangenen im Heimkehrerrecht ergangenen Urteil vom gleichen Tage - BVerwG V C 59.58 - (NJW 1960, 2208 = DÖV 1961, 191) keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.
  • BVerwG, 28.09.1960 - V C 158.59

    Rechtsmittel

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt nämlich nach Wortlaut und Sinnzusammenhang voraus, daß deutsche Stellen in völliger Unabhängigkeit von der Besatzungsmacht über die Freilassung der Gefangenen befinden konnten(Urteile vom 29. Juli 1959 - BVerwG V C 154.58 -, vom 21. Oktober 1959 - BVerwG V C 294.57 -, vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59 und BVerwG V C 185.59 -).
  • BVerwG, 28.09.1960 - V C 91.59

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsprechung hat es in seinen Urteilenvom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 59.58, BVerwG V C 154.59, BVerwG V C 179.59, BVerwG V C 185.59 - einer nochmaligen Prüfung unterzogen, jedoch keinen Anlaß gefunden, von ihr abzugehen.
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   BVerwG, 22.10.1959 - V C 185.59   

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